Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des ADFC Baden-Württemberg (im Folgenden ADFC oder „Veranstalter“ genannt) für radspaß-Fahrsicherheitstraining


Bedingungen für Einzelpersonen und Gruppen sowie Firmenkunden

1. Teilnahmeberechtigung

Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für das Kursangebot berechtigender Gutschein vorgelegt wurde.

2. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Für die Teilnahme an Programmen ist ein guter allgemeiner Gesundheitszustand notwendig.
  • Es wird empfohlen, für Schutz durch eine Privathaftpflichtversicherung zu sorgen.
  • Die Durchführung der Programme erfolgt nach dem Prinzip vom Einfachen zum Schweren, die Teilnahme an den einzelnen Übungen ist immer freiwillig.
  • Alle Veranstaltungen werden auf freiwilliger Basis der Teilnehmenden durchgeführt. Die radspaß-Trainer*innen sind angehalten, dies zu wahren, aber die Teilnehmenden auch in einen Lern- und Erkenntnisprozess zu begleiten.
  • Voraussetzung für die Teilnahme an radspaß-Kursen ist das Mitbringen eines technisch einwandfreien Pedelec oder Fahrrades.
  • Die Teilnehmer*innen tragen einen Helm.
  • Witterungsangepasste Kleidung wird empfohlen (z.B. Regenkleidung).
  • Eine vollständige Fahrtüchtigkeit wird bei den Programmen vorausgesetzt. Jede Art von Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder auch starken Medikamenten (im Zweifel ist der Hausarzt oder die Hausärztin vorab zu konsultieren) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Jede*r Teilnehmer*in hat sich an die Anweisungen des Trainers/ der Trainerin zu halten.
  • Die Teilnehmer*innen sind angehalten sich so zu verhalten, dass sie keine anderen Teilnehmer*innen behindern oder gefährden (z.B. ausreichend Abstand einhalten, angepasste Geschwindigkeit an das jeweilige Fahrkönnen und an die Sicht- und Wetterverhältnisse).
  • ADFC/radspaß behält sich vor, Teilnehmer*innen während einer Veranstaltung bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anweisungen vom Programm auszuschließen.
  • Die Teilnehmer*innen haben für eine ausreichende und dem Programm entsprechende Versorgung von Getränken und Verpflegung selbst zu sorgen.
  • ADFC/radspaß hat nicht die Aufgabe, technische Unterstützung bei Pannen von Teilnehmenden zu leisten. Kann der Kurs aufgrund eines Defekts nicht beendet werden, können Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen werden.
  • Für Teilnehmer*innen an radspaß-Fahrsicherheitstrainings liegt es alleine in der eigenen Einschätzung an fahrtechnischem Können und Kondition, ob gewisse Übungen gefahren werden oder nicht. Eine vorherige Besichtigung und Beobachtung kann bei der Einschätzung hilfreich sein. Im Zweifel sollte eine Übung besser ausgelassen werden.
  • Beim Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) eigenständig einzuhalten.

2. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Sicherheitstraining erfolgt per online-Buchung oder fernmündlicher Anmeldung. In mündlicher oder schriftlicher Abstimmung erfolgt eine Abbuchungs- oder Einzugsermächtigung. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der ADFC das Angebot schriftlich bestätigt. Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Buchung werden die AGB und Teilnahmebedingungen anerkannt.

3. Preise/Zahlung

Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gilt die vom ADFC durch bei Buchung im Internet veröffentlichte aktuelle Preisliste. Die Zahlung erfolgt mit der Buchung.

4. Versicherungsschutz

Für eigene Trainingsveranstaltungen hat der ADFC eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Die Veranstalterhaftpflicht gilt für die Haftpflicht der Mitversicherungsnehmer, sowie die von den beauftragten Kursleitern. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. € pauschal für Person-, Sach-, und Vermögensschäden. Versichert sind alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der gefahrenen Übung auf der Übungsfläche stehenden Ereignisse, bei entsprechender Beachtung der Weisungen des Trainers. Sonstige Fahrten, z.B. Fahrten zum Mittagessen oder Fahrten außerhalb der vom Trainer angewiesenen Übung sowie die Rückfahrt zur jeweiligen Übung unterliegen dem allgemeinen Risiko des Straßenverkehrs und sind somit nicht von oben aufgeführtem Versicherungsschutz umfasst.

5. Kundenseitige Stornierung oder Umbuchung

Bei einer Stornierung bereits gebuchter und terminierter Fahrsicherheitstrainings behalten wir uns folgende Stornogebühren vor:

  • Stornierung des gebuchten Fahrsicherheitstrainings von Auftragsbestätigung bis 2 Wochen vor dem Termin 5 € Bearbeitungsgebühr/Buchung
  • Stornierung des gebuchten Termins kürzer als 2 Wochen vor dem Termin 100% der Auftragssumme/Rechnungssumme

Der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Bei online-Buchung muss die Stornierung über den mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Storno-Link erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim ADFC. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden.

6. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Kündigung durch den ADFC

6.1. Trainingsabsage/-verlegung

Der ADFC behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen, das Sicherheitstraining abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der ADFC die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der ADFC für bereits erbrachte Trainingsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

6.2. Kündigung durch den ADFC

Der ADFC behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Training auszuschließen:

  • bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers/der Trainerin, die geeignet sind, den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
  • Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

7. Leistungsstörungen

Der ADFC verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Sicherheitstrainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadenersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des einfachen Gesamtpreises beschränkt.

8. Haftung für Personen- und Sachschäden

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko. Weiter empfehlen wir den Teilnehmern unserer Programme einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) zu tragen. Der ADFC haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, soweit dem ADFC oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des ADFC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des ADFC beruhen, haftet der ADFC unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADFC oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des ADFC beruhen, haftet der ADFC ebenso unbegrenzt.

9. Fotos und Filmmaterial

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der ADFC Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Sicherheitstrainings aufzeichnet. Der ADFC ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden.

10. Datenschutz

Der ADFC ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen eines Sicherheitstrainings zu erheben und zu verarbeiten, ggfs. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft im ADFC zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Sicherheitstrainings und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des ADFC.

12. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.